ELM 5.x: das einheitliche Lohnmeldeverfahren in der neuesten Version

Die Lohnbuchhaltungen aus dem Hause SAP sind seit September 2023 Swissdec-zertifiziert für ELM 5.0. Erfahren sie hier, welche Änderungen die neue ELM-Version mit sich bringt.

ELM 5.0 (swissdec)

Mit SAP ERP als Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung reduzieren Sie Ihren administrativen Aufwand bei der monatlichen und jährlichen Übermittlung von Lohndaten.

Neuerungen mit ELM 5.0

Nebst den Ergänzungen bezüglich der Quellensteuerrevision 2021 gibt es auch Neuerungen bei der Meldung von Grenzgängern, beim Lohnausweis und den Meldungen an die Versicherer. Auch die jährliche Lohnmeldung an die BVG-Versicherer und der Import der BVG-Beiträge sind wieder fixer Bestandteil mit ELM 5.0.

Neu ist auch die monatliche Datenlieferung an das Bundesamt für Statistik, welche die Lohnstrukturerhebung ersetzt.

Neuerungen mit ELM 5.1

Mit dem Minor-Release 5.1 werden die gesetzlichen Anforderungen der AHV-Reform 21 umgesetzt. Darin enthalten ist die schrittweise Angleichung des Rentenalters von Frauen und der optionale Verzicht auf den Rentenfreibetrag für Personen, die nach erreichen den Referenzalter weiterhin erwerbstätig bleiben.

Neuerungen mit ELM 5.3

Ab 2025 gilt das neue Zusatzabkommen zur Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und Frankreich. Darin enthalten ist, dass Grenzgänger maximal 40% ihrer Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres in Form von Telearbeit von Frankreich aus leisten dürfen und höchsten 10 Tage auf Geschäftsreisen in Frankreich oder in Drittstaaten sein dürfen.

Mit dem Minor-Release 5.3 wird mit ELM 5.0 eingeführte Meldung von Grenzgängern um die zusätzlichen Informationen erweitert.

Zeitplan ELM 5.x mit SAP 

Seit September 2023 ist SAP HCM und SuccessFactors ECP zertifiziert für ELM 5.0 und erfüllt somit die neuen Richtlinien für die Lohndatenverarbeitung von Swissdec. Die Lösung wurde mit dem HR-Synchronization-Package November 2023 ausgeliefert. Somit sind Lohnmeldungen mittels ELM 5.0 seit Januar 2024 möglich.

Während der Übergangsfrist von 2024 bis 2025 sind Lohnmeldung mittels ELM 4.0 weiterhin möglich. Die monatliche Quellensteuermeldung kann zum letzten Mal im Dezember 2025 per ELM 4.0 übermittelt werden. Alle anderen Meldungen können noch bis am 30.06.2026 mit der Version 4.0 gesendet werden.

Der Release 5.1 wurde bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 ausgeliefert. Voraussichtlich zum Jahreswechsel 2024/2025 wird der Release 5.3 zur Verfügung stehen.

Dank unserer Erfahrung mit ELM und SAP können wir Sie optimal unterstützen bei der Planung und der Einführung von ELM 5.x oder dem Umstieg von einer bisherigen ELM-Version.

Quellensteuermeldung und Lohnausweise

Mit ELM ab der Version 4.0 können die monatlichen Quellensteuermeldungen in einem einheitlichen Verfahren elektronisch an die Kantone übermittelt werden. Direkt nach dem Lohnlauf werden die Daten schnell und effizient an die Steuerämter aller 26 Kantone gleichzeitig übermittelt. Dadurch konnten alle alten Papierformulare und kantonalen XML-Formate ersetzt werden. Dank der automatischen Rückmeldungen der Steuerämter können fehlerhafte Daten frühzeitig erkannt und zeitnah ergänzt oder korrigiert werden.

Aktuell gibt es in neun Kantonen (BE, BS, FR, JU, LU, NE, SO, VD, VS) eine Lohnmeldepflicht, die Daten zu den Lohnausweisen müssen per ELM übermittelt werden.

Versicherungen

Die versicherten Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich per ELM an die Versicherungsgesellschaften und an die Ausgleichskassen übermittelt.

  • AHV/ALV: Alters- und Hinterlassenenversicherung/Arbeitslosenversicherung
  • FAK: Familienausgleichskasse
  • UVG & UVG-Zusatz: Bundesgesetz über die Unfallversicherung
  • KTG: Krankentaggeld
  • BVG: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Personen, die neu eintreten und solche die austreten, können mit einer monatlichen Mutationsmeldung an die jeweiligen Ausgleichskassen gemeldet werden.

Mit ELM 5.0 können die Versicherer (UVG/UVGZ/KTG) auf die Datenfreigabe über eine zusätzliche Web-Applikation verzichten. Stattdessen wird direkt im ERP ein Dialog angeboten, um die Daten von fehlenden Personen an den Versicherer zu übermitteln.

BfS-Statistiken

In der neuen Datenlieferung mit ELM 5.0 an das Bundesamt für Statistik (BfS) sind die Datenerhebungen für folgende BfS-Statistiken in einer Meldung zusammengefasst:

  • Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE)
  • Beschäftigungsstatistik (BESTA)
  • Schweizerischer Lohnindex (SLI)
  • Aktualisierungserhebung des Betriebs- und Unternehmensregister
  • Profiling

Diese Daten werden neu monatlich an das BfS gesendet, die Arbeitergeber als Absender müssen dabei nicht unterscheiden zwischen den verschiedenen Statistiken.

Die bisher alle zwei Jahre anstehende Datenlieferung für die Lohnstrukturerhebung (LSE) entfällt mit der neuen BfS-Meldung. Die bereits für die LSE erhobenen Personendaten und die bisherigen Systemeinstellungen im SAP ERP behalten ihre Gültigkeit mit ELM 5.0.

Zentraler Zugriff

Wie auch schon mit ELM 4.0 können alle Lohnmeldungen in SAP zentral in einer Anwendung gestartet werden. Es können die unterschiedlichen Meldungen separat oder gleichzeitig ausgeführt werden. Dabei wird nur zwischen monatlichen oder jährlichen Meldungen unterschieden.

Technische Informationen

Einzelne Firmenteile oder Standorte können im SAP für die Meldungen gruppiert werden. Für die verschiedenen Gruppierungen können die Meldungen ebenfalls einzeln ausgeführt oder für die ganze Unternehmung als Einheit erstellt werden.

SAP Datenextraktor zum ELM

NOVO – Ihr ELM-Partner

Starten Sie frühzeitig mit Ihrer Planung für die Einführung bzw. Umstellung auf ELM 5.0, damit Sie in Zukunft die Lohndaten per Mausklick melden können. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren ELM-Erfahrungen bei Kunden von SAP sowie unserem umfassenden Know-how durch die enge Zusammenarbeit mit SAP bei der Erstauslieferung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam erfolgreich sind.


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